Unser Verein hat in seinen Reihen einen Anwalt, der uns ehrenamtlich unterstützt. Er hat einige Informationen zur Katzenhaltung in der Mietwohnung zusammengetragen, die wir gern mit Euch allen teilen wollen.
Das Beste zuerst: Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.
Kann in Mietvertrag vereinbart sein, dass auch für eine Katze die Genehmigung des Vermieters vorliegen muss?
Ja, Klauseln, wonach eine Katze in der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss, können im Mietvertrag enthalten sein.
Was passiert, wenn Mieter Katzen halten und keine Erlaubnis eingeholt haben?
Die Katzenhaltung, trotz Verbot im Mietvertrag, kann zur Kündigung führen.
Darf eine Katze in der Mietwohnung wohnen?
Mietrecht: Haustiere wie Katzen dürfen nicht allgemein verboten werden
Wann kann der Vermieter eine Katze verbieten?
Mietrecht: Haustiere wie Katzen dürfen nicht allgemein verboten werden
Eine Katze kann als Kleintier gelten. Im Mietrecht ist das oft auch eine Einzelfallentscheidung. Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf. Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein.
Es spielt hier auch eine Rolle, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist die Kleintierhaltung erlaubt, dürfen üblicherweise auch Katzen in die Wohnung. Das Mietrecht regelt das. Gleiches gilt, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Katzen sind in der Wohnung dann grundsätzlich erlaubt, denn Haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein. Allerdings kann die Haltung einer Katze trotzdem vom Vermieter abhängig sein, nämlich dann, wenn der Mietvertrag diesbezüglich Regelungen beinhaltet.
Wann kann der Vermieter eine Katze verbieten?
Darf der Vermieter nun Katzen verbieten? Die Antwort hierauf lautet: Jain. Wichtig in Bezug auf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist, welche Punkte Mieter und Vermieter festgelegt haben. Hier ist wichtig, dass es sich um individuelle Absprachen handelt und nicht um ein sogenanntes formularmäßiges Verbot.
Wurde individuell vereinbart, dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, lautet die Antwort auf die Frage „Darf der Vermieter eine Katze verbieten?“ eindeutig „Ja“. Mieter haben den Vertrag mit der Kenntnis des Verbots bzw. der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, abgeschlossen und müssen sich an die vertraglich vereinbarten Regelungen halten.
Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung?
Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist. Handelt es sich um ein generelles Verbot ohne die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung, lautet die Antwort „Nein“. Formulierungen wie „jegliche Tierhaltung ist verboten“ sind nicht zulässig. Die Katze kann im Mietvertrag hier nicht verboten werden, denn diese generellen Formulierungen werden als Nachteil für den Mieter gewertet. Auch wenn die Haltung im Mietvertrag ohne Einschränkung erlaubt ist, können Vermieter eine Haltung üblicherweise nicht untersagen.
Im Mietrecht ist die Katzenhaltung in der Mietwohnung also Sache von individuellen Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern. Vermieter müssen im Einzelfall prüfen, wenn dies vereinbart ist, ob eine Katze in der Mietwohnung erlaubt werden kann oder nicht. Eine Ablehnung darf nur aus sachlichen Gründen geschehen und nicht aus dem freien Ermessen des Vermieters heraus. Dies würde dann eine Benachteiligung des Mieters bedeuten.
Gleiches gilt für das Widerrufen der erteilten Erlaubnis, auch hier müssen Gründe vorliegen bzw. diese bereits im Mietvertrag vereinbart sein. Handelt es sich um eine generelle Formulierung wie beispielsweise „jederzeit ohne Angaben von Gründen“, ist dies nicht zulässig. Mieter können nicht erkennen, unter welchen Bedingungen widerrufen werden kann.
Katze trotz Verbot im Mietvertrag halten?
Katzen zu halten in einer Mietwohnung, in der dies nicht gestattet ist, kann durchaus ernste Konsequenzen für den Mieter haben. Verbietet der Mietvertrag eine Katze in der Wohnung, kann eine Missachtung auch als Vertragsbruch ausgelegt werden. Im schlimmsten Fall droht dann für die unerlaubte Katzenhaltung in der Mietwohnung die Kündigung.
Die Katzenhaltung in einer Mietwohnung muss immer unter individuellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Haben Mieter den Vertrag mit vorhandenem Verbot abgeschlossen, müssen sie sich auch daran halten. Soll später eine Katze mit einziehen, muss diese beim Vermieter angemeldet bzw. dessen Erlaubnis eingeholt werden. Hier kann durchaus eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vereinbart werden.